Die Fazilität Investitionen für Beschäftigung GmbH (IFB) wurde von der KfW Entwicklungsbank im Auftrag des deutschen Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geschaffen. Sie ist Teil der Sonderinitiative „Gute Beschäftigung für sozial gerechten Wandel“, die unter der Marke Invest for Jobs auftritt. Das entwicklungspolitische Ziel ist es, gemeinsam mit Unternehmen bis zu 100.000 gute Arbeitsplätze zu schaffen, und Arbeitsbedingungen sowie die soziale Absicherung in den afrikanischen Partnerländern zu verbessern. Dies sind: Ägypten, Äthiopien, Côte d’Ivoire, Ghana, Marokko, Ruanda, Senegal und Tunesien.
Die Fazilität IFB bezuschusst Investitionsvorhaben, die eine bedeutende Anzahl an Arbeitsplätzen schaffen. Mit ihrer Unterstützung beseitigt die IFE Investitionshemmnisse und trägt so zur Schaffung von guten Arbeitsplätzen im Privatsektor bei.
Unternehmen sowie öffentliche und gemeinnützige Träger können Investitionsvorschläge einreichen. Die Fazilität vergibt Zuschüsse zwischen 650.000 Euro und 6 Millionen Euro an Projekte, die von rein privatwirtschaftlichen Vorhaben bis hin zu öffentlichen Infrastrukturprojekten reichen. Die Höhe des Zuschusses ist projekt- und länderabhängig. Einzelheiten dazu finden sich in der Übersicht der nächsten Wettbewerbsrunden.
Wichtig ist, dass jedes vorgeschlagene Investitionsvorhaben zur dauerhaften Schaffung von Arbeitsplätzen im Privatsektor beiträgt und dass die Arbeitsplätze Zugang zu umfangreichen Sozialleistungen wie Krankenversicherungen, Mutterschutz/Elternzeit, Rentenversicherungen und Unfallversicherungen bieten. Alle im Rahmen der kofinanzierten Projekte geschaffenen Jobs müssen die länderspezifischen gesetzlichen Vorgaben zur sozialen Absicherung erfüllen. Die IFB sucht aber vor allem Projekte, mit denen Jobs geschaffen werden, deren Sozialleistungen über das gesetzlich geforderte Minimum hinausgehen. Wenn nachgewiesen wird, dass das Projekt einen Beitrag zur Förderung der Beschäftigung von Frauen leistet oder den sozial gerechten Übergang zu einer klimafreundlichen Wirtschaft vorantreibt, erhöhen sich die Chancen auf einen Zuschuss.
Der Zuschussbetrag pro geschaffenen Job darf 10.000 Euro nicht überschreiten. Projekte mit einem besseren Verhältnis der Zuschusshöhe zur Anzahl der geschaffenen Jobs werden bevorzugt ausgewählt. Die Fazilität finanziert nur vollständig ausgearbeitete Projektvorschläge, deren Umsetzung noch nicht begonnen hat. Sie müssen begründete Aussicht auf eine operative und finanzielle Nachhaltigkeit bieten.
Antragsteller sind verpflichtet, Eigenmittel beizutragen, um eine Projektfinanzierung zu erhalten. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von den finanziellen Möglichkeiten des Antragstellers und von der Projektkategorie. Antragsteller müssen nachweisen, dass sie ihren Finanzierungsbedarf nicht anderweitig decken können. Zuschüsse werden im Verlauf der Investitionsphase und bei Erreichen von zuvor vereinbarten Zwischenzielen ausgezahlt.
Weitere Informationen über die IFB finden sich unter Hintergrund und Kontext.
Von 2020 bis 2022 hat die IFB im Auftrag der deutschen Bundesregierung ein Corona Response Programme umgesetzt. Dieses Programm wurde mittlerweile beendet.