Die Fazilität Investitionen für Beschäftigung GmbH (IFB) wurde von der KfW Entwicklungsbank im Auftrag des deutschen Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geschaffen. Sie ist Teil der Sonderinitiative „Gute Beschäftigung für sozial gerechten Wandel“, die unter der Marke Invest for Jobs auftritt. Das entwicklungspolitische Ziel ist es, gemeinsam mit Unternehmen bis zu 100.000 gute Arbeitsplätze zu schaffen und die Arbeitsbedingungen sowie die soziale Absicherung in den afrikanischen Partnerländern – Ägypten, Äthiopien, Côte d’Ivoire, Ghana, Marokko, Ruanda, Senegal und Tunesien – zu verbessern. Dabei leistet die Sonderinitiative einen gezielten Beitrag, um die sozial-ökologische Transformation der Wirtschaft im Sinne einer Just Transition mitzugestalten und mehr und bessere Arbeitsplätze für Frauen zu schaffen.
Die Fazilität IFB bezuschusst Investitionsvorhaben, die eine bedeutende Anzahl an Arbeitsplätzen schaffen. Mit ihrer Unterstützung beseitigt die IFE Investitionshemmnisse und trägt so zur Schaffung von guten Arbeitsplätzen im Privatsektor bei.
Unternehmen sowie öffentliche und gemeinnützige Träger können Investitionsvorschläge einreichen.
Zur Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen vergibt die Fazilität IFB Zuschüsse zwischen 650.000 Euro und 10 Millionen Euro pro Projekt. Bei der Projektauswahl werden Investitionen bevorzugt, die Arbeitsplätze schaffen und darüber hinaus soziale Sicherungsleistungen bieten. Dazu zählen unter anderem:
- Projekte, die Angestellten und deren Familien soziale Sicherungsleistungen anbieten, die über die gesetzlichen Mindestvorgaben hinausgehen (z. B. betriebliche Kranken- oder Unfallversicherungen, Altersvorsorgeprogramme oder andere Sozialleistungen des Arbeitgebers),
- Projekte, die informell Beschäftigte in formale Beschäftigungsverhältnisse bringen,
- Projekte, die zur Förderung der Beschäftigung von Frauen oder zu einem sozial gerechten Übergang zu einer klimafreundlichen Wirtschaft beitragen.
Zusätzlich zum Hauptzuschuss können Investoren einen zeitlich begrenzten Zuschuss der IFB zu sozialen Sicherungsleistungen beantragen, die sie ihren Angestellten und deren Familien anbieten. Auch Sozialleistungen für informell Beschäftigte und deren Familien sind förderfähig. Alle Sozialleistungen müssen oberhalb der gesetzlichen Mindestvorgaben liegen. Beispiele sind:
- Zusätzliche soziale Sicherungsleistungen (z. B. Kranken- oder Arbeitslosenversicherungen),
- Investitionen in soziale Maßnahmen (z. B. Kindergärten, Gesundheitszentren oder Umbauten, die Menschen mit Behinderung den Zugang zu Arbeitsstätten erleichtern),
- Eine Kombination mehrerer Maßnahmen ist möglich.
Der Zuschussbetrag pro geschaffenen Job darf 10.000 Euro nicht überschreiten. Projekte mit einem besseren Verhältnis der Zuschusshöhe zur Anzahl der geschaffenen Jobs werden bevorzugt ausgewählt. Die Fazilität finanziert nur vollständig ausgearbeitete Projektvorschläge, deren Umsetzung noch nicht begonnen hat. Sie müssen begründete Aussicht auf eine operative und finanzielle Nachhaltigkeit bieten.
Antragsteller sind verpflichtet, Eigenmittel beizutragen, um eine Projektfinanzierung zu erhalten. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von den finanziellen Möglichkeiten des Antragstellers und von der Projektkategorie. Antragsteller müssen nachweisen, dass sie ihren Finanzierungsbedarf nicht anderweitig decken können. Zuschüsse werden im Verlauf der Investitionsphase und bei Erreichen von zuvor vereinbarten Zwischenzielen ausgezahlt.
Weitere Informationen über die IFB finden sich unter Hintergrund und Kontext.
Von 2020 bis 2022 hat die IFB im Auftrag der deutschen Bundesregierung ein Corona Response Programme umgesetzt. Dieses Programm wurde mittlerweile beendet.