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Die Fazilität Investitionen für Beschäftigung

Die Investitions-Fazilität unter der
Sonderinitiative „Gute Beschäftigung für sozial gerechten Wandel“

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Wettbewerbsrunden

Die Fazilität hat eine sektoroffene Wettbewerbsrunde in Ghana, Marokko, Ruanda und Senegal veröffentlicht.
Investitionsvorschläge können vom 15. Mai bis 1. Juli 2024 eingereicht werden.

Weitere Informationen sind in Englisch und Französisch verfügbar.

Presseankündigung

Über uns

Die Fazilität Investitionen für Beschäftigung GmbH (IFB) wurde von der KfW Entwicklungsbank im Auftrag des deutschen Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geschaffen. Sie ist Teil der Sonderinitiative „Gute Beschäftigung für sozial gerechten Wandel“, die unter der Marke Invest for Jobs auftritt. Das entwicklungspolitische Ziel ist es, gemeinsam mit Unternehmen bis zu 100.000 gute Arbeitsplätze zu schaffen, und Arbeitsbedingungen sowie die soziale Absicherung in den afrikanischen Partnerländern zu verbessern. Dies sind: Ägypten, Äthiopien, Côte d’Ivoire, Ghana, Marokko, Ruanda, Senegal und Tunesien.

Employees working with materials
KfW-Bildarchiv / photothek.net

Die Fazilität IFB bezuschusst Investitionsvorhaben, die eine bedeutende Anzahl an Arbeitsplätzen schaffen. Mit ihrer Unterstützung beseitigt die IFE Investitionshemmnisse und trägt so zur Schaffung von guten Arbeitsplätzen im Privatsektor bei.

Unternehmen sowie öffentliche und gemeinnützige Träger können Investitionsvorschläge einreichen. Die Fazilität vergibt Zuschüsse zwischen 650.000 Euro und 6 Millionen Euro an Projekte, die von rein privatwirtschaftlichen Vorhaben bis hin zu öffentlichen Infrastrukturprojekten reichen. Die Höhe des Zuschusses ist projekt- und länderabhängig. Einzelheiten dazu finden sich in der Übersicht der nächsten Wettbewerbsrunden.

Wichtig ist, dass jedes vorgeschlagene Investitionsvorhaben zur dauerhaften Schaffung von Arbeitsplätzen im Privatsektor beiträgt und dass die Arbeitsplätze Zugang zu umfangreichen Sozialleistungen wie Krankenversicherungen, Mutterschutz/Elternzeit, Rentenversicherungen und Unfallversicherungen bieten. Alle im Rahmen der kofinanzierten Projekte geschaffenen Jobs müssen die länderspezifischen gesetzlichen Vorgaben zur sozialen Absicherung erfüllen. Die IFB sucht aber vor allem Projekte, mit denen Jobs geschaffen werden, deren Sozialleistungen über das gesetzlich geforderte Minimum hinausgehen. Wenn nachgewiesen wird, dass das Projekt einen Beitrag zur Förderung der Beschäftigung von Frauen leistet oder den sozial gerechten Übergang zu einer klimafreundlichen Wirtschaft vorantreibt, erhöhen sich die Chancen auf einen Zuschuss.

Der Zuschussbetrag pro geschaffenen Job darf 10.000 Euro nicht überschreiten. Projekte mit einem besseren Verhältnis der Zuschusshöhe zur Anzahl der geschaffenen Jobs werden bevorzugt ausgewählt. Die Fazilität finanziert nur vollständig ausgearbeitete Projektvorschläge, deren Umsetzung noch nicht begonnen hat. Sie müssen begründete Aussicht auf eine operative und finanzielle Nachhaltigkeit bieten.

Antragsteller sind verpflichtet, Eigenmittel beizutragen, um eine Projektfinanzierung zu erhalten. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von den finanziellen Möglichkeiten des Antragstellers und von der Projektkategorie. Antragsteller müssen nachweisen, dass sie ihren Finanzierungsbedarf nicht anderweitig decken können. Zuschüsse werden im Verlauf der Investitionsphase und bei Erreichen von zuvor vereinbarten Zwischenzielen ausgezahlt.

Weitere Informationen über die IFB finden sich unter Hintergrund und Kontext.

Von 2020 bis 2022 hat die IFB im Auftrag der deutschen Bundesregierung ein Corona Response Programme umgesetzt. Dieses Programm wurde mittlerweile beendet.

Vorstellung des Bewerbungsprozesses

Projektauswahlverfahren

Die Fazilität nutzt ein schlankes und wettbewerbsorientiertes Antragsverfahren zur bedarfsorientierten und flexiblen Durchführung ihrer Wettbewerbsrunden.

Dieser Prozess ist weitgehend vergleichbar mit dem kompetitiven Finanzierungsmechanismus eines "Challenge Fund". Die IFB sucht Projekte, die sich bereits in einem fortgeschrittenen Planungsstadium befinden. Das heißt, der Umsetzungsbeginn dieser Projekte muss innerhalb von zwölf Monaten erfolgen können (wobei noch kürzere Zeiträume bevorzugt werden). Außerdem müssen die für die Durchführung der Projekte benötigten Ressourcen und Partner bereits identifiziert worden sein. Vorbereitungs- und Investitionsphase sollen zusammen genommen nicht länger als 30 Monate dauern.

Person bearbeitet Material
KfW-Bildarchiv / photothek.net

Die Auswahl der Projekte erfolgt in einem zweistufigen Verfahren, das kompetitiv, objektiv und transparent ist:

Stufe 1: Im Rahmen einer Wettbewerbsrunde werden Bewerber aufgerufen, Concept Notes einzureichen. Wenn diese die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen, werden sie einer Qualitätsprüfung unterzogen. Die aussichtsreichsten Concept Notes werden dann anhand qualitativer Kriterien und der Key Performance Indicators (KPI) bewertet:

  • Kosten pro geschaffenen Arbeitsplatz (KPI 1)
  • Anzahl der bereits angestellten Personen, die von verbesserten Arbeitsbedingungen, besserer sozialer Absicherung oder einem höheren Einkommen profitieren werden (KPI 2)
  • Anzahl der Personen, die an Ausbildungs- oder Fortbildungsprogrammen teilnehmen werden (KPI 3)

Projekte, die zur Erreichung zusätzlicher entwicklungspolitischer Ziele beitragen, können Bonuspunkte bekommen. Sie werden vergeben, wenn Projekte eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Mehr als 25 Prozent der geschaffenen Jobs sind für junge Menschen.
  • Förderung der Beschäftigung von Frauen / Women in Business / Verbesserung der Arbeitsbedingungen für Frauen / spezifische Trainings für Frauen.
  • Das Projekt trägt bei zum sozial gerechten Übergang zu einer klimafreundlichen Wirtschaft („Just Transition“).
  • Verbesserter Zugang zu sozialer Absicherung für bestehende und neue Angestellte, selbständig Beschäftigte und deren Familien (z. B. Kranken- und Arbeitslosenversicherung, Rentenversicherung, verlängerten Mutterschutz bzw. Elternzeit, Familienzuschüsse etc.)
  • Synergien mit anderen von der Sonderinitiative geförderten Projekten.

Bitte nutzen sie die Richtlinien für Antragsteller im Download Center für eine vollständige Liste an Bonuskriterien.

Stufe 2: Die in die engere Wahl gekommenen Antragsteller werden aufgefordert, einen vollständigen Projektvorschlag einzureichen. Diese Projektvorschläge werden einer eingehenden Due-Diligence-Prüfung unterzogen, die auch einen Besuch vor Ort einschließen kann. Wenn ein Projekt ausgewählt wird, bietet die IFB erfolgreichen Antragstellern, bei denen es sich um einzelne Antragsteller oder um Konsortien handeln kann, einen Zuschussvertrag über den während der Due-Diligence-Phase festgelegten Betrag an.

 

FAQ: Häufig gestellte Fragen

Für Fragen zu den Wettbewerbsrunden, besuchen Sie bitte unsere  FAQ-Seite. (Diese ist nur auf Englisch und Französisch verfügbar.)

Sollten Ihre Fragen dort nicht beantwortet werden, nutzen Sie bitte eine unserer CfP-spezifischen E-mail-Adressen:

Für Fragen zur Wettbewerbsrunde in Ghana, Marokko, Ruanda und Senegal im Mai 2024 verwenden Sie bitte ausschließlich die folgende E-Mail-Adresse: cfp-ife.may2024@invest-for-jobs.com

Für Fragen zur Wettbewerbsrunde, die im Juni 2023 in Ägypten, Äthiopien, Côte d’Ivoire, Ghana, Ruanda, Senegal und Tunesien lief, nutzen Sie bitte nur die folgende E-Mail-Adresse: cfp-ife.june2023@invest-for-jobs.com

Für Fragen zur Wettbewerbsrunde, die im Juni 2023 in Marokko lief, nutzen Sie bitte nur die folgende E-Mail-Adresse: cfp-ife.maroc@invest-for-jobs.com

Download-Center

In unserem Download-Center finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Dokumente der IFB zum Herunterladen. (Diese ist nur auf Englisch und Französisch verfügbar.)

Zum Download-Center 

Kontakt

Für allgemeine Informationen zur Sonderinitiative und zur Fazilität, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail an:

info@invest-for-jobs.com


Adresse:

Investitionen für Beschäftigung (Investing for Employment) GmbH
Eulenkrugstraße 55-57
22359 Hamburg
Germany

Beschwerdemechanismus

Haben Sie Beschwerden bezüglich des Programms? Werfen Sie einen Blick auf den IFE Beschwerdemechanismus. (Diese Informationen stehen nur auf Englisch und Französisch zur Verfügung)

Kontakt

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht

Unter der Marke Invest for Jobs hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Reihe von Angeboten gebündelt, um deutsche, europäische und afrikanische Unternehmen bei ihrem beschäftigungswirksamen Engagement in Afrika zu unterstützen. Die Sonderinitiative „Gute Beschäftigung für sozial gerechten Wandel“ – so der offizielle Titel – bietet umfassende Beratung, Kontakte und finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Investitionshemmnissen. Das entwicklungspolitische Ziel ist es, gemeinsam mit Unternehmen bis zu 100.000 gute Arbeitsplätze zu schaffen und die Arbeitsbedingungen sowie die soziale Absicherung in den afrikanischen Partnerländern zu verbessern.

Partnerländer: Ägypten, Äthiopien, Côte d’Ivoire, Ghana, Marokko, Ruanda, Senegal und Tunesien.

Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen für Unternehmen, Hochschulen, Kammern und Verbände: https://invest-for-jobs.com/leistungen

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