Angestellte bei DESTA in Äthiopien

Die Fazilität Investitionen für Beschäftigung

Hintergrund und Kontext

Unser Investitionsansatz

Wirtschaftsreformen und verbesserte Wettbewerbsfähigkeit haben in vielen Teilen Afrikas neue, dynamische Wachstumsmärkte hervorgebracht. Afrikanische Länder bieten zunehmend attraktive Perspektiven für Unternehmen und Investoren: eine junge Bevölkerung, eine wachsende Verfügbarkeit von Arbeitskräften und Fachkräften, steigende Kaufkraft, neue Märkte und die Integration in globale Wertschöpfungsketten.

Mit jährlichen Wachstumsraten von sieben Prozent und mehr gehörten Länder wie Äthiopien, Ghana, Senegal und Côte d’Ivoire vor den schweren wirtschaftlichen Einbrüchen durch die Corona-Pandemie zu den am schnellsten wachsenden Volkswirtschaften der Welt. Viele afrikanische Länder haben gute Aussichten, wieder an ihren früheren Wachstumskurs anzuknüpfen. Gleichzeitig braucht Afrika aber etwa 20 Millionen Arbeitsplätze pro Jahr, um seiner jungen Bevölkerung eine Zukunftsperspektive zu bieten. Unter der Marke Invest for Jobs hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Reihe von Angeboten gebündelt, um deutsche, europäische und afrikanische Unternehmen bei ihrem beschäftigungswirksamen Engagement in Afrika zu unterstützen. Die Sonderinitiative „Gute Beschäftigung für sozial gerechten Wandel“ – so der offizielle Titel – bietet umfassende Beratung, Kontakte und finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Investitionshemmnissen.

Das entwicklungspolitische Ziel ist es, gemeinsam mit Unternehmen bis zu 100.000 gute Arbeitsplätze zu schaffen und die Arbeitsbedingungen sowie die soziale Absicherung in den afrikanischen Partnerländern – Ägypten, Äthiopien, Côte d’Ivoire, Ghana, Marokko, Ruanda, Senegal und Tunesien – zu verbessern. Dabei leistet die Sonderinitiative einen gezielten Beitrag, um die sozial-ökologische Transformation der Wirtschaft im Sinne einer Just Transition mitzugestalten und mehr und bessere Arbeitsplätze für Frauen zu schaffen.

people standing in front of a truck
KfW-Bildarchiv / photothek.net


Im Rahmen dieser Sonderinitiative stellt die Fazilität Investitionen für Beschäftigung Fördermittel für Unternehmen, gemeinnützige Organisationen und öffentliche Partner bereit. Die IFB bietet Kofinanzierungen für beschäftigungsfördernde Investitionen und begleitende Beratungsleistungen. Dazu gehören auch Umwelt- und Sozialverträglichkeitsprüfungen. So werden Hindernisse für die Schaffung zusätzlicher und besserer Arbeitsplätze in der Privatwirtschaft beseitigt. Die Mittel werden im Rahmen von Wettbewerbsrunden vergeben.

Die Fazilität nutzt ein wettbewerbsorientiertes Antragsverfahren, um diejenigen Projekte auszuwählen, die das größte Potenzial haben, Investitionshindernisse zu beseitigen und Arbeitsplätze zu schaffen. Dazu gehören beispielsweise der Ausbau der Stromversorgung, die Bereitstellung von Zufahrtsstraßen, der Bau und die Ausstattung von Ausbildungszentren oder die Verbesserung der lokalen Zulieferindustrie.

Das Unterstützungsangebot der IFE

Die Zuschüsse der Fazilität Investitionen für Beschäftigung richten sich an Projektpartner aus dem öffentlichen und privaten Sektor (einschließlich öffentlich-privater Partnerschaften), die ein Investitionsprojekt konzipiert haben, mit dem sie Arbeitsplätze schaffen wollen, aber vor Herausforderungen stehen, die durch finanzielle Unterstützung ganz oder teilweise gelöst werden können.

Employees at facility
KfW-Bildarchiv / Rüdiger Nehmzow


Finanzielle Unterstützung wird für ausgewählte Projekte nach den folgenden Grundsätzen gewährt:

  • Alle Antragsteller müssen juristische Personen sein, die in einem Land in Afrika oder Europa (Mitgliedsstaaten der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelszone) registriert sind. Antragsteller mit Sitz außerhalb des Partnerlandes können ihre Konzepte nur in Partnerschaft/Konsortium mit Projektpartnern einreichen, die im Partnerland registriert und dort operativ tätig sind.
  • Die Fazilität finanziert nicht die gesamten Kosten eines Projektes, sondern stellt eine Kofinanzierung bereit, um die vom Antragsteller und seinen Projektpartnern mobilisierten Ressourcen zu ergänzen. Die Höhe der verfügbaren Kofinanzierung variiert je nach Projekttyp zwischen 25 % und 90 % (siehe Details und weitere Modalitäten in den Richtlinien für Antragsteller für die jeweilige Wettbewerbsrunde).
  • Seit 2024 reichen die Kofinanzierungen von 650.000 Euro bis 6 Mio. Euro (oder den Gegenwert in der Landeswährung des Partnerlandes). Projekte, die eine Kofinanzierung ober- oder unterhalb dieser Spanne benötigen, werden nicht gefördert.
  • Die IFB stellt Fördermittel in Form von Zuschüssen bereit. Das bedeutet, dass die Beträge nicht zurückgezahlt werden müssen, wenn der Antragsteller sie für den vertraglich vereinbarten Zweck und in Übereinstimmung mit den in der Finanzierungsvereinbarung genannten Vergabegrundsätzen verwendet.

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Unter der Marke Invest for Jobs hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Reihe von Angeboten gebündelt, um deutsche, europäische und afrikanische Unternehmen bei ihrem beschäftigungswirksamen Engagement in Afrika zu unterstützen. Die Sonderinitiative „Gute Beschäftigung für sozial gerechten Wandel“ – so der offizielle Titel – bietet umfassende Beratung, Kontakte und finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Investitionshemmnissen. Das entwicklungspolitische Ziel ist es, gemeinsam mit Unternehmen bis zu 100.000 gute Arbeitsplätze zu schaffen und die Arbeitsbedingungen sowie die soziale Absicherung in den afrikanischen Partnerländern zu verbessern.

Partnerländer: Ägypten, Äthiopien, Côte d’Ivoire, Ghana, Marokko, Ruanda, Senegal und Tunesien.

Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen für Unternehmen, Hochschulen, Kammern und Verbände: https://invest-for-jobs.com/leistungen

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