Bewerbungen
um Zuschüsse durch die Fazilität Investitionen
für Beschäftigung
können ab Ende Januar 2025 eingereicht werden.
Die
Fazilität Investitionen
für Beschäftigung
wird Wettbewerbsrunden in Ghana, Marokko, Ruanda und Senegal starten.
Alle geförderten Projekte müssen Arbeitsplätze im Privatsektor
schaffen. Außerdem ist es möglich, einen Zuschuss zu sozialen
Sicherungsleistungen zu beantragen, die vom Arbeitgeber angeboten
werden.
Unternehmen
sowie öffentliche und gemeinnützige Träger können sich um
Zuschüsse zu Investitionsvorhaben bewerben. Alle geförderten
Projekte müssen Arbeitsplätze im Privatsektor schaffen. Außerdem
ist es möglich, einen Zuschuss zu sozialen Sicherungsleistungen zu
beantragen, die vom Arbeitgeber angeboten werden.
Zur
Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen vergibt die Fazilität
IFB Zuschüsse
zwischen 650.000 Euro und 10 Millionen Euro pro Projekt.
Bei der Projektauswahl werden Investitionen bevorzugt, die
Arbeitsplätze schaffen und darüber hinaus soziale
Sicherungsleistungen bieten. Dazu zählen unter anderem:
- Projekte,
die Angestellten und deren Familien soziale Sicherungsleistungen
anbieten, die über die gesetzlichen Mindestvorgaben hinausgehen
(z. B. betriebliche Kranken- oder Unfallversicherungen,
Altersvorsorgeprogramme oder andere Sozialleistungen des
Arbeitgebers),
-
Projekte,
die informell Beschäftigte in formale Beschäftigungsverhältnisse
bringen,
-
Projekte,
die zur Förderung der Beschäftigung von Frauen oder zu einem
sozial gerechten Übergang zu einer klimafreundlichen Wirtschaft
beitragen.
Zusätzlich
zum Hauptzuschuss können Investoren einen zeitlich
begrenzten Zuschuss der IFB zu sozialen Sicherungsleistungen
beantragen, die sie ihren Angestellten und deren Familien anbieten.
Auch
Sozialleistungen für informell Beschäftigte und deren Familien sind
förderfähig. Alle
Sozialleistungen müssen oberhalb der gesetzlichen Mindestvorgaben
liegen. Beispiele sind:
-
Zusätzliche
soziale Sicherungsleistungen (z. B. Kranken- oder
Arbeitslosenversicherungen),
-
Investitionen
in soziale Maßnahmen (z. B. Kindergärten, Gesundheitszentren
oder Umbauten, die Menschen mit Behinderung den Zugang zu
Arbeitsstätten erleichtern),
-
Eine
Kombination mehrerer Maßnahmen ist möglich.
Die
Wettbewerbsrunden in den genannten Ländern sehen Bewerbungen für
vier Arten von Investitionsprojekten vor:
- Gemeinwohlorientierte
Projekte, die zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Das
Projekt generiert keine Einnahmen und ist nicht gewinnorientiert:
Die Fazilität deckt bis zu 90 % der Investitionskosten.
-
Gemeinwohlorientierte
Projekte, die zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Das
Projekt generiert Einnahmen, ist aber nicht gewinnorientiert: Die
Fazilität deckt bis zu 75 % der Investitionskosten.
-
Gewinnorientierte
Projekte, welche Arbeitsplätze im Privatunternehmen sowie auch in
anderen privaten Unternehmen schaffen: Die Fazilität deckt bis zu
35 % der Investitionskosten.
-
Gewinnorientierte
Projekte, welche die Schaffung von Arbeitsplätzen im
Privatunternehmen fördern: Die Fazilität deckt bis zu 25 %
der Investitionskosten.
So
läuft der Bewerbungsprozess:
Bewerbungen
sind online ab Ende Januar 2025 möglich. In einem ersten Schritt
wird die Fazilität aus den eingereichten Projektvorschlägen eine
Vorauswahl treffen. Anschließend werden die ausgewählten Bewerber
um ausgearbeitete Projektvorschläge gebeten, die im Detail evaluiert
werden. Erfolgreichen
Bewerbern wird ein Zuschussvertrag angeboten.
Die
Fazilität finanziert nur vollständig ausgearbeitete
Projektvorschläge, deren Umsetzung noch nicht begonnen hat. Sie
müssen begründete Aussicht auf eine operative und finanzielle
Nachhaltigkeit bieten. Antragsteller sind verpflichtet, Eigenmittel
beizutragen, um eine Projektfinanzierung zu erhalten. Sie müssen
auch nachweisen, dass sie ihren Finanzierungsbedarf nicht anderweitig
decken können.
Die
Wettbewerbsbedingungen werden auf der Website der IFB veröffentlicht:
invest-for-jobs.com/en/ife-download-center
Die IFB wird ein Helpdesk für Fragen rund um denBewerbungsprozess und die Förderung von sozialen Sicherungsleistungen einrichten. Allgemeine Informationen zur Fazilität finden sich hier: invest-for-jobs.com/ife
Wenn Sie Fragen zu dieser Wettbewerbsrunde haben, schreiben Sie bitte an: cfp-ife.2025@invest-for-jobs.com
Die
Fazilität Investitionen
für Beschäftigung
wurde von der KfW Entwicklungsbank im Auftrag des deutschen
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und
Entwicklung (BMZ) geschaffen. Sie ist Teil der Sonderinitiative
„Gute Beschäftigung für sozial gerechten Wandel“.
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