Bewerbungen um Zuschüsse durch die Fazilität Investitionen für Beschäftigung können ab dem 27. Januar 2025 eingereicht werden.
Unternehmen sowie öffentliche und gemeinnützige Träger können sich um Zuschüsse zu Investitionsvorhaben bewerben. Alle geförderten Projekte müssen Arbeitsplätze im Privatsektor schaffen. Außerdem ist es möglich, einen Zuschuss zu sozialen Sicherungsleistungen zu beantragen, die vom Arbeitgeber angeboten werden.
Die Fazilität Investitionen für Beschäftigung wird Wettbewerbsrunden in Ghana, Marokko, Ruanda und Senegal starten.
Unternehmen sowie öffentliche und gemeinnützige Träger können sich um Zuschüsse zu Investitionsvorhaben bewerben. Alle geförderten Projekte müssen Arbeitsplätze im Privatsektor schaffen. Außerdem ist es möglich, einen Zuschuss zu sozialen Sicherungsleistungen zu beantragen, die vom Arbeitgeber angeboten werden. Bewerbungen, die bis zum 28. Februar 2025 eingereicht werden, nehmen an der ersten Auswertungsrunde teil.
Zur Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen vergibt die Fazilität IFB Zuschüsse zwischen 650.000 Euro und 10 Millionen Euro pro Projekt. Bei der Projektauswahl werden Investitionen bevorzugt, die Arbeitsplätze schaffen und darüber hinaus soziale Sicherungsleistungen bieten. Dazu zählen unter anderem:
- Projekte, die Angestellten und deren Familien soziale Sicherungsleistungen anbieten, die über die gesetzlichen Mindestvorgaben hinausgehen (z. B. betriebliche Kranken- oder Unfallversicherungen, Altersvorsorgeprogramme oder andere Sozialleistungen des Arbeitgebers),
- Projekte, die informell Beschäftigte in formale Beschäftigungsverhältnisse bringen,
- Projekte, die zur Förderung der Beschäftigung von Frauen oder zu einem sozial gerechten Übergang zu einer klimafreundlichen Wirtschaft beitragen.
Zusätzlich zum Hauptzuschuss können Investoren einen zeitlich begrenzten Zuschuss der IFB zu sozialen Sicherungsleistungen beantragen, die sie ihren Angestellten und deren Familien anbieten. Auch Sozialleistungen für informell Beschäftigte und deren Familien sind förderfähig. Alle Sozialleistungen müssen oberhalb der gesetzlichen Mindestvorgaben liegen. Beispiele sind:
- Zusätzliche soziale Sicherungsleistungen (z. B. Kranken- oder Arbeitslosenversicherungen),
- Investitionen in soziale Maßnahmen (z. B. Kindergärten, Gesundheitszentren oder Umbauten, die Menschen mit Behinderung den Zugang zu Arbeitsstätten erleichtern),
- Eine Kombination mehrerer Maßnahmen ist möglich.
Die Wettbewerbsrunden in den genannten Ländern sehen Bewerbungen für vier Arten von Investitionsprojekten vor:
- Gemeinwohlorientierte Projekte, die zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Das Projekt generiert keine Einnahmen und ist nicht gewinnorientiert: Die Fazilität deckt bis zu 90 % der Investitionskosten.
- Gemeinwohlorientierte Projekte, die zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Das Projekt generiert Einnahmen, ist aber nicht gewinnorientiert: Die Fazilität deckt bis zu 75 % der Investitionskosten.
- Gewinnorientierte Projekte, welche Arbeitsplätze im Privatunternehmen sowie auch in anderen privaten Unternehmen schaffen: Die Fazilität deckt bis zu 35 % der Investitionskosten.
- Gewinnorientierte Projekte, welche die Schaffung von Arbeitsplätzen im Privatunternehmen fördern: Die Fazilität deckt bis zu 25 % der Investitionskosten.
So läuft der Bewerbungsprozess:
Bewerbungen sind online ab dem 27. Januar 2025 möglich. In einem ersten Schritt wird die Fazilität aus den eingereichten Projektvorschlägen eine Vorauswahl treffen. Anschließend werden die ausgewählten Bewerber um ausgearbeitete Projektvorschläge gebeten, die im Detail evaluiert werden. Erfolgreichen Bewerbern wird ein Zuschussvertrag angeboten.
Die Fazilität finanziert nur vollständig ausgearbeitete Projektvorschläge, deren Umsetzung noch nicht begonnen hat. Sie müssen begründete Aussicht auf eine operative und finanzielle Nachhaltigkeit bieten. Antragsteller sind verpflichtet, Eigenmittel beizutragen, um eine Projektfinanzierung zu erhalten. Sie müssen auch nachweisen, dass sie ihren Finanzierungsbedarf nicht anderweitig decken können.
Die Wettbewerbsbedingungen werden auf der Website der IFB veröffentlicht: invest-for-jobs.com/en/ife-download-center
Die IFB wird ein Helpdesk für Fragen rund um denBewerbungsprozess und die Förderung von sozialen Sicherungsleistungen einrichten. Allgemeine Informationen zur Fazilität finden sich hier: invest-for-jobs.com/ife
Wenn Sie Fragen zu dieser Wettbewerbsrunde haben, schreiben Sie bitte an: cfp-ife.2025@invest-for-jobs.com
Die Fazilität Investitionen für Beschäftigung wurde von der KfW Entwicklungsbank im Auftrag des deutschen Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geschaffen. Sie ist Teil der Sonderinitiative „Gute Beschäftigung für sozial gerechten Wandel“.
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