Wenn Ihr Unternehmen oder Ihre Institution im Bereich digitale Transformation tätig ist, oder wenn Sie planen, dort zu investieren, können Sie an dieser Interessensbekundung teilnehmen. Die Online-Umfrage läuft vom 8. bis 26. November 2021.
Dieser Aufruf zur Interessensbekundung der Fazilität Investitionen für Beschäftigung (IFB) richtet sich u. a. an folgende Unternehmen und Institutionen:
- Innovative Unternehmen aus dem Technologiesektor mit Skalierungspotenzial
- Hubs und andere Plattformen, die Unternehmen im Bereich der digitalen Transformation unterstützen, z. B. durch technischen Support, durch Trainings und/oder durch Finanzierungsberatung
- Unternehmen und Organisationen, die ihr Geschäftsmodell transformieren möchten, beispielsweise durch die Digitalisierung von Prozessen, Produkten, Wertschöpfungsketten oder Vertriebskanälen, um so die Voraussetzung für weiteres Wachstum zu schaffen
- Anbieter von beruflicher Bildung, die ihr Angebot zur Vermittlung von Digitalkompetenzen ausbauen möchten und damit auf eine Nachfrage durch den Arbeitsmarkt reagieren (z. B. App-Entwicklung oder Systemadministration)
- Öffentliche Stellen, die Defizite in der digitalen Infrastruktur beseitigen möchten oder digitale Angebote ausweiten möchten, die das Geschäftsumfeld für Firmen verbessern
Hier geht es zur Interessensbekundung
Anmerkung: Dieser Link führt zu einer externen Website. Die Auswertung der Umfrage erfolgt durch IFB und KfW.
Die gesammelten Informationen zu Art und Umfang der Investitionen in Digitalisierungsprojekte sowie deren Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen dienen IFB dazu, einen möglichen Ideenwettbewerb zu entwerfen, der den Anforderungen und Interessen der Projektpartner entspricht. Der offizielle Start des Wettbewerbs ist für das erste Quartal des Jahres 2022 geplant.
Der Aufruf zur Interessensbekundung erfolgt mit der Absicht, (a) Informationen zu möglichen Bewerbern und (b) deren Investitionsvorhaben im Bereich Digitalisierung zu sammeln.
Digitalisierungsprojekte, die sich für eine potenzielle Finanzierung durch IFB eignen, müssen unter realen Bedingungen umsetzbar und finanziell nachhaltig sein. Zwischen Investition und Markteinführung sollten nicht mehr als 18 Monate liegen. Im Einklang mit den Zielen von IFB müssen förderfähige Projekte einen signifikanten Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen leisten – im Unternehmen des Antragstellers oder in anderen Unternehmen (Multiplikator-Effekt).
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