Bewerbungen um Zuschüsse durch die Fazilität Investitionen für Beschäftigung können ab dem 1. Juni 2023 eingereicht werden.
Die Fazilität Investitionen für Beschäftigung wird zeitgleich Wettbewerbsrunden in Ägypten, Äthiopien, Côte d’Ivoire, Ghana, Ruanda, Senegal und Tunesien starten. Gesucht werden Projekte, die das Potenzial haben, eine bedeutende Anzahl an Arbeitsplätzen zu schaffen. In drei Ländern gibt es eine Sonderkategorie „Klima“.
Vom 1. bis 30. Juni 2023 können Unternehmen sowie öffentliche und gemeinnützige Träger Investitionsvorschläge einreichen. Bewerbungen werden in vier Kategorien angenommen. Sie reichen von rein privatwirtschaftlichen Vorhaben bis zu öffentlichen Infrastrukturprojekten. Die Auswahl der Projekte erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Wichtig ist, dass jedes Projekt zur dauerhaften Schaffung von Arbeitsplätzen im Privatsektor des Partnerlandes beiträgt. Die Fazilität finanziert nur vollständig ausgearbeitete Projektvorschläge, deren Umsetzung noch nicht begonnen hat. Sie müssen begründete Chancen für eine operative und finanzielle Nachhaltigkeit bieten.
Die Wettbewerbsrunden in den sieben genannten Ländern sehen Bewerbungen für vier Arten von Investitionsprojekten vor:
- Gemeinwohlorientierte Projekte, die zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Das Projekt generiert keine Einnahmen und ist nicht gewinnorientiert: Die Fazilität deckt bis zu 90 % der Investitionskosten.
- Gemeinwohlorientierte Projekte, die zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Das Projekt generiert Einnahmen, ist aber nicht gewinnorientiert: Die Fazilität deckt bis zu 75 % der Investitionskosten.
- Gewinnorientierte Projekte, welche Arbeitsplätze im Privatunternehmen sowie auch in anderen privaten Unternehmen schaffen: Die Fazilität deckt bis zu 35 % der Investitionskosten.
- Gewinnorientierte Projekte, welche die Schaffung von Arbeitsplätzen im Privatunternehmen fördern: Die Fazilität deckt bis zu 25 % der Investitionskosten.
Die Wettbewerbsrunden sind offen für alle Wirtschaftssektoren. In Côte d’Ivoire, Senegal und Tunesien wird es zusätzlich zum themenoffenen Wettbewerb eine Sonderkategorie „Klima“ geben. Bewerber können einzeln oder im Konsortium mit Bewerbern mit Sitz in anderen afrikanischen Ländern oder in der EU/EFTA teilnehmen. Die Zuschüsse der Fazilität Investitionen für Beschäftigung liegen zwischen 1 Million und 10 Millionen Euro pro Projekt. Antragsteller sind verpflichtet, Eigenmittel beizutragen, um eine Projektfinanzierung zu erhalten. Sie müssen auch nachweisen, dass sie ihren Finanzierungsbedarf nicht anderweitig decken können.
Unternehmen sowie öffentliche und gemeinnützige Träger können Projektvorschläge einreichen, sobald die Wettbewerbsrunde startet.
Die Fazilität Investitionen für Beschäftigung wurde von der KfW Entwicklungsbank im Auftrag des deutschen Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geschaffen. Sie ist Teil der der Sonderinitiative „Gute Beschäftigung für sozial gerechten Wandel“ des BMZ.
Allgemeine Informationen zum Bewerbungsprozess finden sich auf unserer Website.
Der Kriterienkatalog, spezifische Informationen zu dieser Wettbewerbsrunde und die Daten der Online-Informationsveranstaltungen werden im Download Center
veröffentlicht.
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