Kf W Bildarchiv Bernhard Schurian
12.03.2026

Neue Jobs und Fachkräftemigration nach Deutschland

Die neue Wettbewerbsrunde der Fazilität Investitionen für Beschäftigung startet am 20. März und am 15. April 2026

Die Fazilität Investitionen für Beschäftigung kündigt eine neue Wettbewerbsrunde für Ägypten, Côte d’Ivoire, Ghana, Marokko, Senegal und Tunesien an. Geförderte Projekte müssen Arbeitsplätze im Privatsektor schaffen. Zusätzlich können die Bewerber einen Zuschuss zur Förderung der Fachkräftemigration nach Deutschland beantragen.

Im März und April 2026 wird die Fazilität Investitionen für Beschäftigung (IFB) eine Wettbewerbsrunde in Ägypten, Côte d’Ivoire, Ghana, Marokko, Senegal und Tunesien starten. Unternehmen sowie öffentliche und gemeinnützige Träger können sich um Zuschüsse zu Investitionsvorhaben bewerben. Alle geförderten Projekte müssen Arbeitsplätze im Privatsektor schaffen. Die Zuschüsse reichen von 800.000 Euro bis 10 Millionen Euro pro Projekt und können 25 bis 90 Prozent der gesamten Investitionskosten abdecken. Dieser Zuschuss ist an die langfristige Schaffung von Arbeitsplätzen in den Partnerländern und an die Beseitigung von Investitionshemmnissen gebunden. Dazu gehören beispielsweise Investitionen in Produktionsanlagen, Ausrüstung, Kompetenzentwicklung und Mitarbeiterschulungen im Zusammenhang mit dem geplanten Projekt zur Schaffung von Arbeitsplätzen.

Die Wettbewerbsrunde in den genannten Ländern sieht Bewerbungen für vier Arten von Investitionsprojekten vor:

   1. Gemeinwohlorientierte Projekte, die zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. 
       Das Projekt generiert keine Einnahmen und ist nicht gewinnorientiert: Die Fazilität deckt bis zu 90 % der Investitionskosten.

   2. Gemeinwohlorientierte Projekte, die zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. 
       Das Projekt generiert Einnahmen, ist aber nicht gewinnorientiert: Die Fazilität deckt bis zu 75 % der Investitionskosten.

   3. Gewinnorientierte Projekte, welche Arbeitsplätze im Privatunternehmen sowie auch in anderen privaten Unternehmen 
       schaffen: 
       Die Fazilität deckt bis zu 35 % der Investitionskosten.

   4. Gewinnorientierte Projekte, welche die Schaffung von Arbeitsplätzen im Privatunternehmen fördern: 
       Die Fazilität deckt bis zu 25 % der Investitionskosten.

Neu in 2026: Zusätzlich zum Zuschuss zur Schaffung von Arbeitsplätzen können Antragsteller auch eine Kofinanzierung von Ausbildungsmaßnahmen beantragen, die für eine mögliche Beschäftigung in Deutschland qualifizieren. Diese Option steht Antragstellern mit einem überzeugenden Projektvorschlag zur Schaffung von Arbeitsplätzen in den IFB-Partnerländern Ägypten, Ghana, Marokko, Senegal und Tunesien offen. Zu den förderfähigen Aktivitäten gehören beispielsweise der Bau, die Renovierung und die Ausstattung von Gebäuden, Unterrichtsräumen oder Werkstätten, die für die Ausbildung sowohl für den nationalen als auch für den deutschen Arbeitsmarkt geeignet sind, sowie Sprachkurse oder technische Weiterbildungen, die an den Bedürfnissen des deutschen Arbeitsmarktes ausgerichtet sind. Projektvorschläge, die diese Komponente enthalten, werden im Bewertungsprozess bevorzugt behandelt.

Der Bewerbungsprozess: Anträge für Projekte in Ghana, Senegal und Tunesien können vom 20. März bis zum 1. Juni 2026 eingereicht werden, Anträge für Projekte in Ägypten, Côte d’Ivoire und Marokko vom 15. April bis zum 30. Juni 2026. In einem ersten Schritt wird die Fazilität aus den eingereichten Projektvorschlägen eine Vorauswahl treffen. Anschließend werden die ausgewählten Bewerber eingeladen, ausgearbeitete Projektvorschläge einzureichen, die im Detail evaluiert werden. Erfolgreichen Antragstellern wird ein Zuschussvertrag angeboten.

Die Fazilität finanziert nur vollständig ausgearbeitete Projektvorschläge, deren Umsetzung noch nicht begonnen hat. Sie müssen begründete Aussicht auf eine operative und finanzielle Nachhaltigkeit bieten. Antragsteller sind verpflichtet, Eigenmittel beizutragen, um eine Projektfinanzierung zu erhalten. Sie müssen auch nachweisen, dass sie ihren Finanzierungsbedarf nicht anderweitig decken können.

Detaillierte Informationen zum Bewerbungsprozess finden sich auf unserer Website.

Dort werden auch die Daten der Online-Informationsveranstaltungen bekanntgegeben. Die IFB wird ein Helpdesk für Fragen zum Bewerbungsprozess und den Zuschussbedingungen einrichten. Mit Start der Wettbewerbsrunde kann das Helpdesk unter helpdesk-ife@invest-for-jobs.com erreicht werden (für alle Länder).

Weiterführende Informationen zur Fazilität Investitionen für Beschäftigung finden Sie hier

Bei allgemeinen Fragen zu dieser Wettbewerbsrunde schreiben Sie bitte an: cfp-ife.2026@invest-for-jobs.com

Die Fazilität Investitionen für Beschäftigung wurde von der KfW Entwicklungsbank im Auftrag des deutschen Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geschaffen. Sie ist Teil der Sonderinitiative „Gute Beschäftigung für sozial gerechten Wandel“.

 

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Unter der Marke Invest for Jobs hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Reihe von Angeboten gebündelt, um deutsche, europäische und afrikanische Unternehmen bei ihrem beschäftigungswirksamen Engagement in Afrika zu unterstützen. Die Sonderinitiative „Gute Beschäftigung für sozial gerechten Wandel“ – so der offizielle Titel – bietet umfassende Beratung, Kontakte und finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Investitionshemmnissen. Das entwicklungspolitische Ziel ist es, gemeinsam mit Unternehmen bis zu 100.000 gute Arbeitsplätze zu schaffen und die Arbeitsbedingungen sowie die soziale Absicherung in den afrikanischen Partnerländern zu verbessern.

Partnerländer: Ägypten, Äthiopien, Côte d’Ivoire, Ghana, Marokko, Ruanda, Senegal und Tunesien.

Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen für Unternehmen, Hochschulen, Kammern und Verbände: https://invest-for-jobs.com/leistungen

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