Kf W NOOR III 109 gr bearbeitet
20.03.2026

IFE-Wettbewerbsrunde in Ghana, Senegal und Tunesien gestartet

Fokus auf Arbeitsplätze und Trainingsmaßnahmen

Die Wettbewerbsrunde der Fazilität Investitionen für Beschäftigung läuft bis zum 1. Juni 2026 in Ghana, Senegal und Tunesien. Im Mittelpunkt steht die Schaffung von Arbeitsplätzen. Zusätzlich können Antragsteller eine Kofinanzierung von Ausbildungsmaßnahmen beantragen, die an den Bedürfnissen des lokalen Arbeitsmarkts ausgerichtet sind und auch für eine mögliche Beschäftigung in Deutschland qualifizieren.

Die Fazilität Investitionen für Beschäftigung hat eine Wettbewerbsrunde in Ghana, Senegal und Tunesien gestartet. Unternehmen sowie öffentliche und gemeinnützige Träger können sich um Zu-schüsse zu Investitionsvorhaben bewerben. Alle geförderten Projekte müssen Arbeitsplätze im Privatsektor schaffen. Bewerbungsfrist ist der 1. Juni 2026. Im Mittelpunkt dieser Wettbewerbsrunde steht die Schaffung von Arbeitsplätzen vor Ort (Komponente „Schaffung von Arbeitsplätzen“). Zusätzlich können Antragsteller eine Kofinanzierung von Ausbildungsmaßnahmen beantragen, die an den Bedürfnissen des lokalen Arbeitsmarkts ausgerichtet sind und auch für eine mögliche Beschäftigung in Deutschland qualifizieren.

Die Wettbewerbsrunden sehen Bewerbungen für vier Arten von Investitionsprojekten vor:

  1. Gemeinwohlorientierte Projekte, die zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Das Projekt generiert keine Einnahmen und ist nicht gewinnorientiert: Die Fazilität deckt bis zu 90 % der Investitionskosten.
  2. Gemeinwohlorientierte Projekte, die zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen. Das Projekt generiert Einnahmen, ist aber nicht gewinnorientiert: Die Fazilität deckt bis zu 75 % der Investitionskosten.
  3. Gewinnorientierte Projekte, die Arbeitsplätze im Privatunternehmen sowie auch in anderen Unternehmen schaffen: Die Fazilität deckt bis zu 35 % der Investitionskosten.
  4. Gewinnorientierte Projekte, welche die Schaffung von Arbeitsplätzen im Privatunternehmen fördern: Die Fazilität deckt bis zu 25 % der Investitionskosten.

 

 

Fokus auf Arbeitsplätze

Zur Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen vergibt die Fazilität IFB Zuschüsse zwischen 800.000 Euro und 10 Millionen Euro pro Projekt. Die Fazilität finanziert nur vollständig ausgearbeitete Projektvorschläge, deren Umsetzung noch nicht begonnen hat. Sie müssen begründete Aussicht auf operative und finanzielle Nachhaltigkeit bieten. Antragsteller sind außerdem verpflichtet, Eigenmittel beizutragen, um die Projektfinanzierung abzuschließen.

Neu in 2026: Zusätzlich zum Zuschuss für die Schaffung von Arbeitsplätzen können Antragsteller eine Kofinanzierung für Ausbildungsmaßnahmen beantragen. Diese zielen darauf ab, die Qualität der Ausbildung für Fachkräfte zu verbessern, primär mit Fokus auf den nationalen Arbeitsmarkt, jedoch mit einer zusätzlichen Perspektive auf potenzielle Beschäftigungsmöglichkeiten in Deutschland. Während die Komponente zur Schaffung von Arbeitsplätzen allen Branchen offensteht, konzentriert sich diese Teilkomponente auf folgende Sektoren: Bauhaupt- und -nebengewerbe, Metall- und Elektroindustrie, Bildungs- und Sozialwesen, Lebensmittelverarbeitung, Transport und Logistik, IT sowie das Hotel- und Gastgewerbe. Förderfähige Maßnahmen umfassen beispielsweise den Bau, die Sanierung und die Ausstattung von Gebäuden, Unterrichtsräumen oder Werkstätten, die für Ausbildungszwecke geeignet sind, sowie Sprachkurse oder technische Weiterbildungen, die auf die jeweiligen Arbeitsmarktbedürfnisse ausgerichtet sind. Projektvorschläge, die diese Komponente enthalten, werden im Bewertungsverfahren bevorzugt behandelt.


Zweistufiges Bewerbungsverfahren

Anträge für Projekte in Ghana, Senegal und Tunesien können vom 20. März bis zum 1. Juni 2026 eingereicht werden. In einem ersten Schritt wird die Fazilität aus den eingereichten Projektvorschlägen eine Vorauswahl treffen. Anschließend werden die ausgewählten Bewerber eingeladen, ausgearbeitete Projektvorschläge einzureichen, die im Detail evaluiert werden. Erfolgreichen Antragstellern wird ein Zuschussvertrag angeboten.

Die Wettbewerbsbedingungen sind im Download-Center verfügbar.
 

Weitere Informationen und Webinare

Die IFB hat ein Helpdesk für Fragen zum Bewerbungsprozess und den Zuschussbedingungen eingerichtet. Es kann erreicht werden unter: helpdesk-ife@invest-for-jobs.com

Darüber hinaus können Anfragen auch an: cfp-ife.2026@invest-for-jobs.com gesendet werden.

Es gibt mehrere Online-Informationsveranstaltungen, in denen die Ziele der Fazilität, das Bewerbungsverfahren, die Zulassungsvoraussetzungen und die Bewerbungsplattform vorgestellt werden. Diese Webinare finden am 2. April, 23. April, 7. Mai und 21. May 2026 in englischer Sprache sowie am 1. April, 22. April, 6. Mai und 20. Mai 2026 in französischer Sprache statt. Um den Link zum Webinar zu erhalten, senden Sie bitte eine E-Mail an: cfp-ife.2026@invest-for-jobs.com oder besuchen Sie unsere Internetseite.

Dort finden Sie auch den Zugang zu der Bewerbungsplattform.

Anmerkung: Vom 15. April bis zum 30. Juni 2026 wird die Fazilität auch Bewerbungen für Projekte in Ägypten, Côte d’Ivoire und Marokko annehmen.


Hier finden Sie weiterführende Informationen zur IFB.


Die Fazilität Investitionen für Beschäftigung wurde von der KfW Entwicklungsbank im Auftrag des deutschen Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geschaffen. Sie ist Teil der Sonderinitiative „Gute Beschäftigung für sozial gerechten Wandel“.

 

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Unter der Marke Invest for Jobs hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Reihe von Angeboten gebündelt, um deutsche, europäische und afrikanische Unternehmen bei ihrem beschäftigungswirksamen Engagement in Afrika zu unterstützen. Die Sonderinitiative „Gute Beschäftigung für sozial gerechten Wandel“ – so der offizielle Titel – bietet umfassende Beratung, Kontakte und finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Investitionshemmnissen. Das entwicklungspolitische Ziel ist es, gemeinsam mit Unternehmen bis zu 100.000 gute Arbeitsplätze zu schaffen und die Arbeitsbedingungen sowie die soziale Absicherung in den afrikanischen Partnerländern zu verbessern.

Partnerländer: Ägypten, Äthiopien, Côte d’Ivoire, Ghana, Marokko, Ruanda, Senegal und Tunesien.

Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen für Unternehmen, Hochschulen, Kammern und Verbände: https://invest-for-jobs.com/leistungen

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