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27.01.2025

IFB-Wettbewerbsrunden in vier Ländern gestartet

Fokus auf Arbeitsplätze und den Zugang zu sozialen Sicherungsleistungen

Die Fazilität Investitionen für Beschäftigung (IFB) hat Wettbewerbsrunden in Ghana, Marokko, Ruanda und Senegal gestartet. Unternehmen sowie öffentliche und gemeinnützige Träger können sich um Zuschüsse zu Investitionsvorhaben bewerben. Alle geförderten Projekte müssen Arbeitsplätze im Privatsektor schaffen. Außerdem ist es möglich, einen Zuschuss zu sozialen Sicherungsleistungen zu beantragen, die vom Arbeitgeber angeboten werden. Bewerbungsfrist ist der 15. April 2025. Bewerbungen, die bis zum 28. Februar 2025 eingereicht werden, nehmen an der ersten Auswertungsrunde teil.

Die Wettbewerbsrunden sehen Bewerbungen für vier Arten von Investitionsprojekten vor:


Fokus auf Arbeitsplätze und den Zugang zu sozialen Sicherungsleistungen

Zur Förderung der Schaffung von Arbeitsplätzen vergibt die Fazilität IFB Zuschüsse zwischen 650.000 Euro und 10 Millionen Euro pro Projekt. Bei der Projektauswahl werden Investitionen bevorzugt, die Arbeitsplätze schaffen und darüber hinaus soziale Sicherungsleistungen bieten. Dazu zählen unter anderem:

  • Projekte, die Angestellten und deren Familien soziale Sicherungsleistungen anbieten, die über die gesetzlichen Mindestvorgaben hinausgehen (z. B. betriebliche Kranken- oder Unfallversicherungen, Altersvorsorgeprogramme oder andere Sozialleistungen des Arbeitgebers),
  • Projekte, die informell Beschäftigte in formelle Beschäftigungsverhältnisse bringen.

Die Fazilität finanziert nur vollständig ausgearbeitete Projektvorschläge, deren Umsetzung noch nicht begonnen hat. Sie müssen begründete Aussicht auf operative und finanzielle Nachhaltigkeit bieten. Antragsteller sind außerdem verpflichtet, Eigenmittel beizutragen, um die Projektfinanzierung abzuschließen. Wenn das Projekt einen Beitrag zur Förderung der Beschäftigung von Frauen leistet oder den sozial gerechten Übergang zu einer klimafreundlichen Wirtschaft vorantreibt, erhöhen sich die Chancen auf einen Zuschuss.

Zeitlich begrenzter Zuschuss zu sozialen Sicherungsleistungen

Zusätzlich zum Hauptzuschuss können Investoren einen zeitlich begrenzten Zuschuss der IFB zu sozialen Sicherungsleistungen beantragen, die sie ihren Angestellten und deren Familien anbieten. Auch Sozialleistungen für informell Beschäftigte und deren Familien sind förderfähig. Alle Sozialleistungen müssen oberhalb der gesetzlichen Mindestvorgaben liegen. Beispiele sind:

  • Zusätzliche soziale Sicherungsleistungen (z. B. Kranken- oder Arbeitslosenversicherungen),
  • Investitionen in soziale Maßnahmen (z. B. Kindergärten, Gesundheitszentren oder Umbauten, die Menschen mit Behinderung den Zugang zu Arbeitsstätten erleichtern),
  • Eine Kombination mehrerer Maßnahmen ist möglich.

Zweistufiges Bewerbungsverfahren

Bewerbungen können vom 27. Januar bis zum 15. April 2025 eingereicht werden. In einem ersten Schritt wird die Fazilität aus den eingereichten Projektvorschlägen eine Vorauswahl treffen. Anschließend werden die ausgewählten Bewerber um ausgearbeitete Projektvorschläge gebeten, die im Detail evaluiert werden. Bewerbungen, die bis zum 28. Februar 2025 eingereicht werden, nehmen an der ersten Auswertungsrunde teil. Die Wettbewerbsbedingungen sind im Download Center verfügbar. Der Link zur Bewerbungsplattform findet sich auf der Webseite dieser Wettbewerbsrunde.

Weitere Informationen und Webinare

Die IFB bietet einen Helpdesk an für Fragen rund um den Bewerbungsprozess und die Förderung von sozialen Sicherungsleistungen: helpdesk-ife@invest-for-jobs.com (für Investitionsvorhaben in Ghana oder Ruanda) und assistance-ife@invest-for-jobs.com (für Investitionsvorhaben in Marokko oder Senegal). 

Wenn Sie sonstige Fragen zu diesen Wettbewerbsrunden haben, schreiben Sie bitte an: cfp-ife.2025@invest-for-jobs.com

Es gibt mehrere Online-Informationsveranstaltungen, in denen die Ziele der Fazilität, das Bewerbungsverfahren, die Zulassungsvoraussetzungen sowie die Bewerbungsplattform vorgestellt werden. Diese Webinare finden am 4. Februar, 18. Februar, 18. März und 1. April 2025 in englischer Sprache sowie am 5. Februar, 19. Februar, 19. März und 2. April 2025 in französischer Sprache statt. 

Um den Link zum Webinar zu erhalten, senden Sie bitte eine E-Mail an: cfp-ife.2025@invest-for-jobs.com oder besuchen Sie unsere Internetseite

Weiterführende Informationen zur Fazilität Investitionen für Beschäftigung sind auf unserer Webseite verfügbar.

 

Die Fazilität Investitionen für Beschäftigung wurde von der KfW Entwicklungsbank im Auftrag des deutschen Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) geschaffen. Sie ist Teil der Sonderinitiative „Gute Beschäftigung für sozial gerechten Wandel“, die unter der Marke Invest for Jobs auftritt. Das entwicklungspolitische Ziel ist es, gemeinsam mit Unternehmen bis zu 100.000 gute Arbeitsplätze zu schaffen, und Arbeitsbedingungen sowie die soziale Absicherung in den afrikanischen Partnerländern zu verbessern. 


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Unter der Marke Invest for Jobs hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Reihe von Angeboten gebündelt, um deutsche, europäische und afrikanische Unternehmen bei ihrem beschäftigungswirksamen Engagement in Afrika zu unterstützen. Die Sonderinitiative „Gute Beschäftigung für sozial gerechten Wandel“ – so der offizielle Titel – bietet umfassende Beratung, Kontakte und finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Investitionshemmnissen. Das entwicklungspolitische Ziel ist es, gemeinsam mit Unternehmen bis zu 100.000 gute Arbeitsplätze zu schaffen und die Arbeitsbedingungen sowie die soziale Absicherung in den afrikanischen Partnerländern zu verbessern.

Partnerländer: Ägypten, Äthiopien, Côte d’Ivoire, Ghana, Marokko, Ruanda, Senegal und Tunesien.

Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen für Unternehmen, Hochschulen, Kammern und Verbände: https://invest-for-jobs.com/leistungen

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