Woman works in workshop
06.04.2022

Women in Business: Aufruf zur Interessensbekundung

Online-Umfrage für Unternehmen, die in Ägypten, Senegal oder Tunesien tätig sind und sich für Zuschüsse zur Finanzierung ihrer Investitionsprojekte interessieren

Unternehmen mit Investitionsprojekten, die Frauen den Zugang zu Finanzdienstleistungen erleichtern oder Arbeitsplätze für Frauen schaffen, sind zur Teilnahme an dieser Interessensbekundung eingeladen. Die Fazilität Investitionen für Beschäftigung (IFB) führt vom 1. April bis zum 15. Mai 2022 eine Online-Umfrage durch.

Die folgenden Unternehmen sind dazu eingeladen, ihr Interesse zu bekunden und über bevorstehende Investitionsprojekte zu informieren, die für einen Zuschuss durch die Fazilität IFB geeignet sind:

  • Unternehmen, die mehrheitlich im Besitz von Frauen sind
  • Unternehmen, in denen Frauen die Mehrheit des Führungspersonals stellen
  • Unternehmen, bei denen überwiegend Frauen angestellt sind
  • Unternehmen, deren Produkte und Dienstleistungen vor allem von Frauen nachgefragt werden

HIER GEHT ES ZUR INTERESSENSBEKUNDUNG

Anmerkung: Dieser Link führt zu einer externen Website. Die Auswertung der Umfrage erfolgt durch IFB.

Der Aufruf zur Interessensbekundung erfolgt in der Absicht, (a) das Marktpotenzial von Projekten einzuschätzen, die Frauen den Zugang zu Finanzdienstleistungen und zum Arbeitsmarkt erleichtern, und (b) Informationen zu den Herausforderungen und Bedürfnissen potenzieller Bewerberinnen und Bewerber um einen Zuschuss durch die Fazilität Investitionen für Beschäftigung zu sammeln.

Die gesammelten Informationen zu Art und Umfang der Investitionen sowie zu deren Potenzial zur Schaffung von Arbeitsplätzen dienen IFB dazu, eine mögliche Wettbewerbsrunde an den Anforderungen der in Ägypten, Senegal und Tunesien tätigen Unternehmen auszurichten. Der offizielle Start der Wettbewerbsrunde ist für das zweite Halbjahr 2022 geplant.

Projekte, die sich für eine potenzielle Finanzierung durch IFB eignen, müssen unter realen Bedingungen umsetzbar und finanziell nachhaltig sein. Zwischen Investition und Markteinführung sollten nicht mehr als 24 Monate liegen. Im Einklang mit den Zielen von IFB müssen förderfähige Projekte einen signifikanten Beitrag zur Schaffung von Arbeitsplätzen leisten – im Unternehmen des Antragstellers oder in anderen Unternehmen (Multiplikator-Effekt).

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Unter der Marke Invest for Jobs hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Reihe von Angeboten gebündelt, um deutsche, europäische und afrikanische Unternehmen bei ihrem beschäftigungswirksamen Engagement in Afrika zu unterstützen. Die Sonderinitiative „Gute Beschäftigung für sozial gerechten Wandel“ – so der offizielle Titel – bietet umfassende Beratung, Kontakte und finanzielle Unterstützung zur Beseitigung von Investitionshemmnissen. Das entwicklungspolitische Ziel ist es, gemeinsam mit Unternehmen bis zu 100.000 gute Arbeitsplätze zu schaffen und die Arbeitsbedingungen sowie die soziale Absicherung in den afrikanischen Partnerländern zu verbessern.

Partnerländer: Ägypten, Äthiopien, Côte d’Ivoire, Ghana, Marokko, Ruanda, Senegal und Tunesien.

Erfahren Sie mehr über unsere Leistungen für Unternehmen, Hochschulen, Kammern und Verbände: https://invest-for-jobs.com/leistungen

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